top of page

AGB's

Geltung und Vertragsabschluss:

​

1.1 Die Werbeagentur MTC Studios (im Folgenden "Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden, auch wenn nicht explizit darauf Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, also im B2B-Bereich, anwendbar.

1.2 Für den Vertragsabschluss ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB maßgeblich. Abweichungen von den AGB sowie weitere ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt werden.

1.3 Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst wenn die Agentur Kenntnis von ihnen hat, nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Agentur widerspricht den AGB des Kunden ausdrücklich. Ein erneuter Widerspruch gegen die AGB des Kunden seitens der Agentur ist nicht erforderlich.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Der Kunde wird in der Mitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkreten geänderten Klauseln hingewiesen. Diese Zustimmung per Fiktion gilt nicht für wesentliche Änderungen der Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der auf Basis dieser AGB geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.6 Die Angebote der Agentur sind unverbindlich und freibleibend.

​

​

Social Media Kanäle:

​

2.1 Vor Auftragserteilung weist die Werbeagentur MTC Studios den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen (z. B. Facebook, im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet) in ihren Nutzungsbedingungen das Recht haben, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Daher besteht ein Risiko, das von der Agentur nicht kalkulierbar ist, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden können. Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird den Anbietern zwar die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, jedoch erfolgt dennoch eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustandes kann in solchen Fällen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt sie auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines möglichen Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Social Media Kanäle einzuhalten. Aufgrund der aktuellen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit für jeden Nutzer, Rechtsverletzungen zu behaupten und damit die Entfernung von Inhalten zu bewirken, kann die Agentur jedoch nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.

​

​

Konzept & Ideenschutz:

​

Wenn ein potenzieller Kunde die Werbeagentur MTC Studios vorab einlädt, ein Konzept zu erstellen, und die Agentur dieser Einladung vor dem Abschluss des Hauptvertrages nachkommt, gelten folgende Bestimmungen:

3.1 Durch die Einladung und die Annahme durch die Agentur entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem potenziellen Kunden und der Agentur ("Pitching-Vertrag"). Dieser Vertrag unterliegt ebenfalls den AGB der Agentur.

3.2 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits kostenintensive Vorleistungen für die Konzepterstellung erbringt, obwohl er selbst noch keine vertraglichen Verpflichtungen übernommen hat.

3.3 Das Konzept unterliegt dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf seine sprachlichen und grafischen Teile, soweit diese eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält auch werberelevante Ideen, die keine Schöpfungshöhe erreichen und daher nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Diese Ideen bilden den Ausgangspunkt für den gesamten kreativen Prozess und können als Ursprung der Vermarktungsstrategie betrachtet werden. Daher sind diese charakteristischen Elemente des Konzepts geschützt. Dazu gehören insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel usw., auch wenn sie keine Schöpfungshöhe erreichen.

3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, diese kreativen Werbeideen, die im Rahmen des Konzepts von der Agentur präsentiert werden, außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages nicht wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen oder zu nutzen oder nutzen zu lassen.

3.6 Falls der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, muss er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach dem Präsentationstag per E-Mail unter Angabe von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung ermöglichen, mitteilen.

3.7 Andernfalls gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine neue Idee präsentiert hat. Wenn der Kunde die Idee verwendet, wird angenommen, dass die Agentur dabei einen verdienstlichen Beitrag geleistet hat.

3.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt befreien, indem er eine angemessene Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer zahlt. Die Befreiung tritt erst ein, nachdem die Zahlung der Entschädigung vollständig bei der Agentur eingegangen ist. Der Umfang der Leistungserbringung, die Auftragsabwicklung und die Mitwirkungspflichten des Kunden bleiben davon unberührt.

​

​

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden:
 

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie dem eventuellen Briefingprotokoll ("Angebotsunterlagen"). Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Die Agentur hat innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens Gestaltungsfreiheit bei der Erfüllung des Auftrags.

4.2 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Druckabzüge, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, sind vom Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt zu überprüfen und freizugeben. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung gibt, gelten die Leistungen als genehmigt.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er muss die Agentur über alle relevanten Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind, auch wenn diese erst während des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt die Kosten, die entstehen, wenn Arbeiten aufgrund seiner fehlerhaften, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt oder verzögert werden müssen.

4.4 Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos usw.) auf mögliche Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder andere Rechte Dritter zu überprüfen (Rechteklärung) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und für den beabsichtigten Zweck verwendet werden können. Die Agentur haftet dem Kunden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Verletzung ihrer Warnpflicht - zumindest im Innenverhältnis zum Kunden - nicht für Verletzungen solcher Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wenn die Agentur von einem Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur schad- und klaglos und erstattet ihr alle Nachteile, einschließlich der Kosten angemessener rechtlicher Vertretung, die durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt der Agentur unaufgefordert alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

​

​

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter:

​

5.1 Als Werbeagentur MTC Studios behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen Fremdleistungen für vertragsgegenständliche Aufgaben einzusetzen. Wir können sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuziehen oder solche Leistungen durch Dritte substituieren.

5.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder in unserem eigenen Namen oder im Namen des Kunden, wobei wir den Kunden vorher informieren. Wir wählen diese Dritten sorgfältig aus und stellen sicher, dass sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5.3 Für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden bekannt gegeben wurden und über die Laufzeit des Vertrags hinausgehen, ist der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch im Falle einer fristlosen Kündigung des Agenturvertrags.

​

​

Termine:

​

6.1 Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten angegebene Liefer- oder Leistungsfristen nur als ungefähre Richtlinien und unverbindlich. Verbindliche Termine müssen schriftlich festgehalten oder von uns schriftlich bestätigt werden.

6.2 Wenn sich die Lieferung/Leistung aufgrund von Umständen verzögert, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (z.B. höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die mit angemessenen Mitteln nicht abwendbar sind), ruhen unsere Verpflichtungen für die Dauer und den Umfang des Hindernisses, und die Fristen verlängern sich entsprechend. Falls solche Verzögerungen länger als zwei Monate andauern, haben der Kunde und wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Falls wir uns in Verzug befinden, kann der Kunde nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

​

​

Vorzeitige Auflösung:

​

7.1 Als Werbeagentur MTC Studios haben wir das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen sofort aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Leistungserbringung aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe unmöglich wird oder trotz einer 14-tägigen Nachfristsetzung weiterhin verzögert wird, b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und einer 14-tägigen Nachfristsetzung gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, wie beispielsweise die Zahlung fälliger Beträge oder die Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten, c) begründete Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser weder auf Aufforderung der Agentur Vorauszahlungen leistet noch eine geeignete Sicherheit vor Leistungserbringung der Agentur gewährt.

7.2 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Behebung von Vertragsverstößen gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags fortgesetzt verstößt.

​

​

Honorar:

​

8.1 Als Werbeagentur MTC Studios haben wir einen Honoraranspruch für jede erbrachte Leistung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Vorschüsse zur Deckung unserer Aufwendungen zu verlangen.

8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts im Einzelfall vereinbart wurde, haben wir Anspruch auf ein marktübliches Honorar für erbrachte Leistungen und die Überlassung von Urheber- und Kennzeichenrechten.

8.3 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, werden separat vergütet. Sämtliche anfallenden Barauslagen der Agentur sind vom Kunden zu erstatten.

8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Falls abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, werden wir den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Eine Kostenüberschreitung um bis zu 15 % gilt als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen nennt.

8.5 Wenn der Kunde beauftragte Arbeiten ohne Einbindung der Agentur einseitig ändert oder abbricht, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden unsererseits zurückzuführen ist, hat der Kunde uns zusätzlich das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten. Eine Anrechnung gemäß § 1168 AGBG ist ausgeschlossen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich eventueller Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Die Bezahlung des Honorars gewährt dem Kunden keinerlei Nutzungsrechte an bereits erbrachten Arbeiten. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und andere Unterlagen sind umgehend an die Agentur zurückzugeben.

​

​

Zahlung, Eigentumsvorbehalt:

 

9.1 Als Werbeagentur MTC Studios wird das Honorar sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden schriftlichen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung von Barauslagen und anderen Aufwendungen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und aller damit verbundenen Kosten im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den für Unternehmergeschäfte geltenden Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind. Dies beinhaltet mindestens die Kosten für zwei Mahnschreiben in üblicher Höhe von derzeit mindestens 20,00 € pro Mahnung sowie eines Mahnschreibens, das von einem beauftragten Rechtsanwalt erstellt wurde. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt hiervon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann die Agentur sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen, die im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden erbracht wurden, sofort fällig stellen.

9.4 Des Weiteren ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars bleibt davon unberührt.

9.5 Falls Ratenzahlungen vereinbart wurden und Teilbeträge oder Nebenforderungen nicht fristgerecht bezahlt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, die sofortige Bezahlung des gesamten offenen Betrags zu verlangen (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

​

​

Eigentumsrecht und Urheberrecht:

 

10.1 Als Werbeagentur MTC Studios bleiben alle von uns erbrachten Leistungen, einschließlich Präsentationen und Entwürfen, sowie die dazugehörigen Originale unser Eigentum und können jederzeit von uns zurückverlangt werden, insbesondere bei Vertragsende. Durch die Bezahlung des Honorars erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung der Leistungen für den vereinbarten Verwendungszweck. Ohne abweichende Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Die Erlangung von Nutzungs- und Verwertungsrechten erfordert in jedem Fall die vollständige Bezahlung der entsprechenden Honorare. Wenn der Kunde die Leistungen vor dieser vollständigen Bezahlung bereits nutzt, erfolgt dies auf Basis eines jederzeit widerrufbaren Leihverhältnisses.

10.2 Änderungen oder Bearbeitungen unserer Leistungen, einschließlich Weiterentwicklungen durch den Kunden oder von Dritten, sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und gegebenenfalls der Zustimmung des Urhebers zulässig, sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Die Herausgabe aller "offenen Dateien" ist nicht Bestandteil des Vertrags. Wir sind nicht verpflichtet, diese herauszugeben. Das bedeutet, dass der Auftraggeber ohne eine vertragliche Übertragung der Nutzungsrechte an "elektronischen Arbeiten" keinen rechtlichen Anspruch darauf hat.

10.3 Für die Nutzung unserer Leistungen über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus ist unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz die Zustimmung unserer Agentur erforderlich. Dafür steht uns und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Auch nach Beendigung des Agenturvertrages ist für die Nutzung unserer Leistungen oder von Werbemitteln, für die wir konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erstellt haben, unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz die Zustimmung unserer Agentur erforderlich.

10.5 Gemäß Absatz 4 steht uns für Nutzungen nach Vertragsende im ersten Jahr der volle vereinbarte Agenturvergütungsbetrag zu. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Vertragsende beträgt die Vergütung die Hälfte bzw. ein Viertel des vereinbarten Betrags. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet uns für jede unberechtigte Nutzung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars für diese Nutzung.

​

​

Anzuwendendes Recht:

​

Der Vertrag und alle damit verbundenen Rechte, Pflichten und Ansprüche zwischen unserer Werbeagentur MTC Studios und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Dabei werden die Verweisungsnormen sowie das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

​

​

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

​

15.1 Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen liegt am Sitz unserer Agentur.

15.2 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen unserer Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz unserer Agentur vereinbart. Ungeachtet dessen behalten wir uns das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

15.3 Sofern in diesem Vertrag geschlechtsbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form verwendet werden, beziehen sie sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Bei der Anwendung der Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

​

​

​

Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung auf unserer Webseite in Kraft und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen.

Stand: 15.06.2023

bottom of page